
MoWes Presenter Lizenzvereinbarung
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HINWEISE FÜR DIE BENUTZER: LESEN SIE DIE FOLGENDE LIZENZVEREINBARUNG SORGFÄLTIG. DIE BENUTZUNG VON MoWeS Presenter (IM FOLGENDEN DIE "SOFTWARE") DAS UNTER DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLT WIRD, IST AUF IHREM EINVERSTÄNDNIS DIESER VEREINBARUNG BEGRÜNDET. WENN SIE DIESEN BEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN KAUFEN UND/ODER INSTALLIEREN UND/ODER BENUTZEN SIE DIESE SOFTWARE NICHT. MIT DER BENUTZUNG DER SOFTWARE ERKENEN SIE DIESE VEREINBARUNGEN AN.
1. LIZENZ BEWILLIGUNG. CH Software gewährt Ihnen eine Kopie der SOFTWARE auf einer fest installierten Festplatte und auf einem mobilen Speichergerät (z.B. einer Speicherkarte, einem USB Stick oder einer externen Festplatte) für so viele Lizenzen wie Sie erworben haben zu benutzen. „Sie“ bedeutet die Firma, die Organisation oder die Privatperson deren Geldmittel benutzt wurden, um die Lizenzgebühr für die SOFTWARE zu bezahlen. Sie dürfen die SOFTWARE nicht modifizieren oder Lizenz- oder Programmfeatures verändern außer deren, die von der SOFTWARE beabsichtigt sind. Diese Lizenz ist nicht auf andere Systeme, andere Organisationen oder Privatpersonen übertragbar. Wenn Sie die Lizenz übertragen möchten, benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung von CH Software.
2. EIGENTÜMERSCHAFT. Die SOFTWARE ist Eigentum und urheberrechtlich geschützt durch CH Software and darf nicht als Verkauf von Rechten an der SOFTWARE ausgelegt werden. Sie erwerben nur eine Nutzunglizenz.
4. URHEBERRECHT. Die SOFTWARE ist durch das deutsche Urheberrechtsgesetzt und internationale Verträge urheberrechtlich geschützt. Sie erkennen an, dass Ihnen kein Rechtsanspruch auf das geistige Eigentum der SOFTWARE übertragen wird. Sie erkennen weiterhin an, dass alle Rechte exklusiv der Firma CH Software zustehen und dass Sie keine anderen Rechte haben, außer denen die Ihnen in dieser Lizenz zugesprochen werden. Sie stimmen zu, dass Kopien dieser SOFTWARE genau den gleichen Lizenzvereinbarungen unterstehen.
4. REVERSE ENGINEERING. Das re-kompilieren, modifizieren und disassemblieren dieser SOFTWARE als ganzes oder in Teilen ist nicht erlaubt. Die SOFTWARE darf, wie in der Anleitung beschrieben, übersetzt werden.
5. UPDATES. CH Software versucht Ihnen kostenlose Updates bereitzustellen, so lange diese SOFTWARE existiert. Die Update Ankündigungen werden Ihnen an die eMailadresse geschickt, die Sie beim Kauf der Software angegeben haben. Das Update der SOFTWARE kann mit einer anderen Lizenzvereinbarung kommen.
6. BETREFF DIESER LIZENZVEREINBARUNG. Diese Vereinbarung betrifft nur diese SOFTWARE und nicht die Software, die Sie mit dieser SOFTWARE benutzen. Die SOFTWARE kommt allein. Alle Software, die Sie mit dieser SOFTWARE benutzen, kommt mit ihrer eigenen Lizenz.
7. GEWÄHRLEISTUNG. CH Software gewährleistet nicht, dass diese SOFTWARE fehlerfrei ist. CH Software lehnt jegliche Gewährleistung bezüglich dieser SOFTWARE, entweder ausdrücklich oder impliziert ab. Darunter fällt auch die implizierte Gewährleistung allgemeiner Gebrauchstauglichkeit, Gebrauchstauglichkeit für einen bestimmten Zweck und nicht verletzten Rechte Dritter. Manche Rechtssprechungen erlauben den Ausschluss gewisser Einschränkungen nicht. Diese Gewährleistung gibt Ihnen bestimmte Rechte und Sie können andere Rechte genießen, die je nach Rechtssprechung variieren.
8. SALVATORISCHE KLAUSEL. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
9. HAFTUNG FÜR SCHÄDEN. In keinem Fall wird CH Software oder seine Zulieferer Haftung für Schäden jeglicher Art übernehmen. Auch wenn CH Software bereits auf solch einen Schaden aufmerksam gemacht wurde. In keinem Fall wird der Schadensersatz höher sein, als die Lizenzgebühr die von Ihnen bezahlt wurde.
10. BESTIMMENDES GESETZ. Diese Lizenz unterliegt dem Gesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird abgelehnt.
11. LIZENZVEREINBARUNG. Dies ist die gesamte Lizenzvereinbarung zwischen Ihnen und CH Software, die alle vorherigen Vereinbarung diesen Gegenstand betreffend, ersetzt.
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